Dekanate Die Dekanate leiten die Fachbereiche und vertreten sie innerhalb der Hochschule. Sie sind verantwortlich für die Vollständigkeit des Lehrangebotes und die Einhaltung der Lehrverpflichtungen sowie für die Studien- und Prüfungsorganisation und die Durchführung der Evaluation. Die Dekanate berichten den Fachbereichsräten und sind ihnen gegenüber auskunftspflichtig, hinsichtlich der Angelegenheiten des Fachbereiches.
Fachbereichsräte Den Fachbereichsräten obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanate oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Sie sind insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig.
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StudentInnenvertretungen der Fachhochschule Düsseldorf Die an der Hochschule eingeschriebenen Studentinnen und Studenten verwalten ihre Angelegenheiten selbst. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Studentinnen- und Studentenschaft im Rahmen des Hochschulgesetzes (HG) zu vertreten. Das heisst unter anderem: - hochschulpolitische Belange Ihrer Mitglieder wahrzunehmen und zu hochschulpolitischen Fragen Stellung zu nehmen.
- fachliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
- den Studentinnen- und Studentensport zu fördern,
- überörtliche und internationale Studentinnen- und Studentenbeziehungen zu fördern,
- die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern.
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